AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen und Leistungen von Halloween Veranstaltung GmbH, im folgenden HW genannt.
- ALLGEMEINES
2. ONLINEKAUF
3. KONZERTBESUCH
4. SCHLUSSKLAUSELN
1. ALLGEMEINES - ALLGEMEINES
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen und Dienstleistungen der Halloween Veranstaltung GmbH sowie evtl. Tochterunternehmen oder Marken (Frankensteiner Kulturfestival o.ä.).
Bei Auftragserteilung gelten folgende Bedingungen als rechtsverbindlich und vom Kunden anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt HW nicht an, es sei denn, HW hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Verwenden der Tickets und Informationen von HW, sowie der Bilder und Texte zu eigenen – von HW nicht vorgesehenen – Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch HW gestattet. Dasselbe gilt für den Wiederverkauf der angebotenen Waren. HW übernimmt keine Verantwortung bei der Veröffentlichung von angelieferten Daten im Falle einer Urheberrechtsverletzung seitens des Anlieferers und schließt jegliche Haftung aus. Für den Erwerb von Eintrittskarten der auf dieser Homepage oder den angeschlossenen Ticketdienstleistern, die im Auftrag von HW Tickets anbieten und verkaufen, aufgeführten Veranstaltungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit Erwerb der Eintrittskarten unterwirft sich der Erwerber den geltenden Bedingungen zum Besuch von Veranstaltungen der Halloween Veranstaltung GmbH.
- ONLINEKAUF
2.1 AUFTRAGSANNAHME
Nachfolgend sind die Bedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten durch HW sowie damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen geregelt.
HW verkauft Eintrittskarten ausschließlich im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Veranstalter. Vertragliche Beziehungen kommen nur zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Veranstalter zustande. HW tritt nur als Vermittler auf.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters sowie die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte sind zu beachten. Ablauf und Inhalt der Veranstaltung liegen in alleiniger Verantwortung des Veranstalters.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter kommt erst dann zustande, wenn HW die Auftragsbestätigung per Post, per Fax oder E-Mail vorliegt. Diese steht unter der auflösenden Bedingung, dass bei verspätetem Zahlungseingang die bestellte Anzahl von Karten in der ausgewählten Preiskategorie nicht mehr in vollem Umfang vorhanden ist. Für die Richtigkeit der im Online-Auftritt und im Veranstaltungskalender von HW enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen.
2.2 EINTRITTSKARTEN/TICKETS
Alle Bestellungen sind verbindlich und können nicht storniert oder geändert werden.
Sollte die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere wetterbedingt), behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung nicht stattfinden oder beendet werden müssen, besteht für Veranstaltungsbesucher kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder Schadensersatzansprüche.
Die Regelungen des BGB über Fernabsatzverträge (vgl. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB) findet keine Anwendung, da es sich hier um die Vermittlung von Dienstleistungen aus den Bereichen Freizeitgestaltung und Unterbringung handelt. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht einer Bestellung ausgeschlossen ist.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Halloween Veranstaltung GmbH Dienstleister beauftragt den Ticketverkauf und Verwaltung zu übernehmen. Folglich sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ticketfirmen ebenfalls maßgeblich.
Mit dem Anklicken der hervorgehobenen Ticketbutton auf den Webseiten der Halloween Veranstaltung GmbH, sowie evtl. Tochterunternehmen oder Marken, gelangen Sie auf die Webseiten der beauftragten Ticketfirmen.
2.3 TICKETVERKAUF
Informieren Sie sich auf den Webseiten der Halloween Veranstaltung GmbH, sowie evtl. Tochterunternehmen oder Marken, ob die Veranstaltung für sie geeignet ist.
Der Verkauf von Eintrittskarten wird ausschließlich von den beauftragten Dienstleistern der Halloween Veranstaltung GmbH durchgeführt. Es gelten deren Zahlungsarten, deren Versandarten und deren Stornierungsregeln.
Sollten Sie an den Veranstaltungsorten Tickets an einer Abend- oder Tageskasse erwerben, erfolgt dies lediglich als Vorverkaufsstelle des Dienstleisters.
2.5 RÜCKGABE VON TICKETS
Bestellte Tickets sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen. Ausnahmen sind Absage oder Verlegung einer Veranstaltung auf einen anderen Zeitpunkt oder eine andere Veranstaltungsstätte, die weiter als 30 km von der ursprünglichen Veranstaltungsstätte entfernt liegt. Dabei wird zwischen einer geschlossenen bzw. überdachten Veranstaltung in einer Halle und einem Open Air (Freilichtveranstaltung) nicht unterschieden. Eine Erstattung ist auch für den Verlust des Tickets durch den Kunden bzw. auf dem Postweg ausgeschlossen.
Bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung kann der Karteninhaber seine Karte lediglich in einem Zeitraum von 14 Werktagen nach dem ursprünglich angekündigten Veranstaltungstermin zurückgeben, danach verfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung.
Bei einer Rückgabe der Tickets aufgrund von Ausfall oder Verlegung eines Konzertes erfolgt die Abwicklung ausschließlich über die beauftragten Dienstleister bei dem Sie die Tickets erworben haben. Es erfolgt keine Erstattung von Reise- und Unterbringungskosten. Der Veranstaltungsgast muss sich vor Reisebeginn darüber informieren, ob die Veranstaltung planmäßig stattfindet. Erstattungsansprüche sind ganz ausgeschlossen, wenn die Absage oder Verlegung wegen höherer Gewalt oder nach behördlicher Anordnung erfolgt, es sei denn, die Anordnung hat der Veranstalter zu vertreten. Wird die Veranstaltung verlegt, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf den Besuch einer Location (Veranstaltungsort) besteht nicht.
Bei Ausfall der Veranstaltung in Folge eines Konkurses des Tourneeveranstalters besteht seitens HW keine Verpflichtung zur Rücknahme der Eintrittskarten gegenüber dem Kunden, sofern HW die getätigten Kartenverkäufe bereits mit dem im Konkurs befindlichen Tourneeveranstalter abgerechnet hat. In diesem Fall nennt HW dem Kunden Namen und Adresse des Tourneeveranstalters, bzw. die Daten des zuständigen Insolvenzverwalters. Eventuelle Ansprüche des Kunden gegenüber dem insolventen Tourneeveranstalter können nicht gegen HW geltend gemacht werden.
Die Halloween Veranstaltung GmbH behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die Durchführung am geplanten Ort oder Termin auf Grund von Umständen, die die Halloween Veranstaltung GmbH nicht zu vertreten hat, wesentlich erschwert würde oder unmöglich wäre. Solange nichts anderes bestimmt ist, behält die erworbene Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Rückerstattungsansprüche aus diesem genannten Grund der Verlegung aus wichtigem Grund bestehen nur bis zum Veranstaltungstermin in Höhe des Nennwerts der Eintrittskarte – weitere Ansprüche wegen einer Verlegung oder Änderung sind insoweit ausgeschlossen, als dass die Veranstalterin die Änderungen nicht zu vertreten hat.
2.6 VERLUST VON TICKETS
Wenden Sie sich bitte an den von der Halloween Veranstaltung GmbH beauftragten Dienstleister, bei dem Sie die Tickets gekauft haben
2.7 SCHADENERSATZ
Auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Unmöglichkeit, Verzug, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubte Handlung, etc.), haftet HW nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Freizeichnung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
Im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderungen werden jedenfalls keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel, Vorverkaufsgebühren oder Versandspesen) ersetzt.
Kein Schadenersatz wird für die Nichteinhaltung der elterlichen Fürsorge übernommen werden.
2.8 DATENSCHUTZ UND DATENVERARBEITUNG
HW bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
Die im Bestellformular erhobenen Daten der Kunden werden ausschließlich zur internen Bearbeitung der Bestellung verwendet. Alle Informationen werden sicher aufbewahrt. Zugang zu den Daten erhalten nur Mitarbeiter von HW zur Erledigung ihrer spezifischen Aufgaben. HW ist berechtigt, diese Daten der Durchführung der Bestellung an beauftragte Dritte zu übermitteln, sowie dies zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist. Die Kunden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten für die interne Bearbeitung ihrer Bestellung an HW übermittelt werden, sobald der Kunde HW die Daten in welcher Form auch immer schriftlich übermittelt hat.
- KONZERTBESUCH
3.1 DIE ANFAHRT
Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Beim Parken sind die Hinweise der Ordnungskräfte zu beachten. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Es wird gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen!
3.2.1 DER EINLASS
Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.
Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt HW vorbehalten.
Eine detaillierte Übersicht, was nicht erlaubt ist, entnehmen Sie der FAQ Seite
3.2.2 ZUTRITTSBERECHTIGUNGEN
Soweit nicht anders angegeben, gelten folgende Bestimmungen:
a) Säuglingen und Kleinkindern unter 6 Jahren wird der Zutritt zu allen Veranstaltungen, für die keine anderen Bestimmungen angegeben sind, auch in Begleitung ihrer Eltern grundsätzlich nicht gestattet.
b) Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 13 Jahren dürfen Veranstaltungen nur in Begleitung erziehungsberechtigter oder erziehungsbeauftragter Personen besuchen.
c) Ab 14 Jahren ist der Besuch nur von Veranstaltungen an Sonntagen auch ohne Erziehungsberechtigte möglich (da die Veranstaltungen i.d.R. um 22 Uhr enden). An allen übrigen Veranstaltungstagen (Mo-Sa) ist der Zutritt für Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt. Der Veranstalter empfiehlt einen Altersnachweis (Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass, Schülerausweis o.ä.) mit zu führen, da im Zweifelsfall der Zutritt zu den Veranstaltungen verweigert werden muss.
c) Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Veranstaltungen alleine nur bis 24 Uhr besuchen.
d) Ist eine erziehungsbeauftragte Personen mit der Aufsicht Kinder oder Jugendlicher unter 18 Jahren betraut, ist ein ausgefülltes Formular „Formular Erziehungsbeauftragung“ mitzuführen,
e) Liegen bei Kindern/Jugendlichen die oben beschriebenen Ausschlussgründe vor, wird ihnen der Zutritt auch dann verwehrt, wenn sie im Besitz einer Eintrittskarte sind. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
3.3 DIE VERANSTALTUNG
Nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den Sitzplatz der angegebenen Preisgruppe, es sei denn es ist ausdrücklich anders vereinbart (z.B. im VIP-Bereich der Halloweenveranstaltungen) HW behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.
HW hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen und/oder Mauern ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung von HW ein Verweis vom Veranstaltungsort erfolgen.
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Regenschirmen, spitzen und sperrigen Gegenständen, Stühle, Kühltaschen, eigene Speisen und Getränke, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.
Der Inhaber der Eintrittskarte willigt, ohne Vergütung durch HW, darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.
3.4 ETWAIGE FOLGEN
Bei Konzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. HW übernimmt dabei keinerlei Haftung, sondern rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab.
Bei Halloweenveranstaltungen aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden, durch Lichteffekte die Gefahr von epileptischen Anfällen, durch Körperkontakt mit Darstellern oder Besuchern die Gefahr von Sach- und Körperschäden, ebenso wie für ungeborenes Leben.
HW übernimmt dabei keinerlei Haftung, sondern rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab.
HW haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände.
- SCHLUSSKLAUSELN
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn HW ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand und alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Darmstadt.
Stand: Juli 2025
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Halloween Veranstaltung GmbH / Sandgasse 49 / 64347 Griesheim