Häufige Fragen

1. Was darf ich NICHT mitbringen?

Flaschen, Dosen, Parfumflacons, Regenschirm, Taschenlampe, Sprühdose, Messer, Pistole und andere Waffen sowie gefährliche Kostümteile wie Schwert und Stachelhalsband dürfen aus Sicherheitsgründen NICHT in den Burghof mitgenommen werden.

2. Komme ich mit Vorverkaufskarten schneller rein?

Nein. dafür brauchen Sie VIP-Karten.
Die Wartezeit am Eingang konnten wir auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Sollten Sie das Pech haben und inmitten mehrerer voller Busse ankommen, kann sich der Durchlass verzögern. Da die Anreise unserer Gäste nicht zu steuern ist bitten wir um ihr Verständnis. Verzichten möchten wir auf keinen Fall auf die Kontrollen am Einlass. Sie haben sich zu Ihrer und auch zur Sicherheit unserer Monster bewährt.

3. Kann ich Karten an der Abendkasse kaufen?

Restkarten werden an der Abendkasse verkauft. Die freundlichen Helfer an den Parkplätzen wissen, ob noch Karten verfügbar sind.

4. Was ist im Preis alles inbegriffen?

Alle Shows und Attraktionen, die in der Burg stattfinden, sowie Parken und der Bustransfer zur Burg und zurück zu den Parkplätzen.
Speisen und Getränke sind nicht im Eintrittspreis enthalten.
Im Burghof gibt es verschiedene Ess- und Getränkestände. Da kann man sich preiswert und reichhaltig versorgen. In der Monster-Bar gibt es außer Glühwein auch interessante Cocktails.

Speise-und Getränkarte hier ab Oktober 2011 anschauen

5. Gibt es Ermäßigungen? Ja! es gibt Ermäßigungen für

  • Familien und Kinder:
    An allen Sonntagen Kinder nur 9 Euro – Erwachsene zahlen sonntags nur den Kinderpreis 9 Euro. Kinder bis sechs Jahre zahlen an den Familien-Sonntagen keinen Eintritt. Die Halloween Veranstaltung ist für diese Altersgruppe jedoch nicht geeignet.
  • ...
  • Kleinkinder müssen im monsterfreien Bereich bleiben und werden von den Ordnern nicht in den Monsterbereich gelassen.
  • ...
  • 21. und 22. Oktober
  • Sozial- und Behinderten Einrichtungen, Stadtjugendpflege, Schüler, Azubis und Studenten, erhalten am Freitag 21. und Samstag 22. Oktober verbilligte Karten.
  • ...
  • Die verbilligten Karten sind ab 01. Oktober nur über unsere Homepage online zu erhalten.
  • ...
  • Die Berechtigung für die ermäßigten Karten bitte am Eingang mit der Eintrittskarte vorlegen.

6. Wie komme ich zur Burg Frankenstein?

7. Wie lange dauert der Bustransfer vom Parkplatz bis zur Burg Frankenstein?

Etwa zehn Minuten.

8. Oben auf dem Burg-Parkplatz stehen so viele PKW. Darf ich mit meinem Auto hoch fahren?

Nein. Die Fahrzeuge gehören zu den Menschen, die für Sie das Halloweenfest organisieren und gestalten: 77 Schreckensgestalten auf dem Gelände, … Darstellende auf der Bühne, 5x Requisite/Garderobe, Maske, Technik, Sicherheitsdienst, Parkplatzdienst und Absperrung, Küche, Service, Außengastronomie, Reinigung. Insgesamt etwa 150 Personen. Dazu der ASB und die Feuerwehr mit ihren Dienstfahrzeugen.

9. Ist das Fest für Kinder geeignet?

Nur an den Familientagen, für aufgeklärte Kinder ab 7 Jahren, wenn die Eltern begleiten, erklären und mit entscheiden was ihren Kindern zugemutet werden kann.
Dann ist es für die Kinder ein Riesenspass.

Besonders für die Kleinen, wenn sie die grusligen Märchenvorstellungen auf der Bühne von Mitternachtstraum mit Spannung verfolgen.

Für Kinder gibt es die speziellen Bühnenvorstellungen, jeweils an den Sonntagen von 15 – 18 Uhr. Zu allen anderen Zeiten ist das Geisterfest für Kinder nur bedingt geeignet. (siehe unten)
Psychologen stellten fest:

„Die Erfahrung von Angst und deren Bewältigung fördert die Entwicklung der Kinder.“
(Zeit-Magazin)


9.1 Jugendschutzgesetz beim Halloweenfest

Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2002

§ 1 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes
1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,
3. Sorgeberechtigte Person ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person
nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht.
4. Erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder
zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der sorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt.

5. Die Vorschriften der §§ 2 bis 14 dieses Gesetzes gelten nicht für verheiratete Jugendliche

Abschnitt 2 Jugendschutz in der Öffentlichkeit
§ 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine Sorgeberechtigte oder Erziehungsbeauftragte Person sie begleitet
oder
wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk
einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5
Uhr morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in
vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.

Das heißt im Klartext beim Besuch des Halloweenfests:

Kinder unter 14 Jahren ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person bis 19:00 Uhr
Kinder unter 14 Jahren in Begleitung einer sorgeberechtigten Person bis 24:00 Uhr

Jugendliche, unter 16 Jahren ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person nicht erlaubt
Jugendliche, unter 16 Jahren mit Begleitung einer sorgeberechtigten Person bis 24:00 Uhr

Jugendliche über 16 Jahre ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person bis 24:00 Uhr
Dennoch weisen wir darauf hin, dass das Abendprogramm für Kinder unter 14 Jahren nicht geeignet ist.
Deshalb haben Kinder unter 14 Jahren zum Monsterbereich keinen Zutritt.

Für die jüngeren Gäste empfehlen wir die Familientage an den Sonntagen.
An den Sonntagen ist der Gruselfaktor mit Einbruch der Dämmerung auch für die großen Kinder erheblich bis ausreichend.

Nicht geeignet ist die Veranstaltung für Kinder, die noch keine Erfahrung mit Monstern und Hexen gemacht haben und von den Eltern keine entsprechende Erklärung erhalten. Bitte nehmen Sie die Ängste Ihrer Kinder immer ernst und sprechen Sie mit ihnen darüber.

10. Zahlen Kinder Eintritt?

Kinder ab sieben Jahren kosten Eintritt.

11. Betreuung für Kinder? Vermisste Kinder!

Wenden Sie sich an den ASB im Eingangsbereich des Burg-Restaurants.
Verlorene Kinder werden von den freundlichen Helferinnen und Helfern des ASB-Darmstadt Eberstadt bis zur Abholung betreut.

Helfen Sie mit Ihrer Spende für den Baby Notarztwagen, der in Darmstadt vom ASB mit Hilfe von Spenden erfolgreich betrieben wird.

12. Muss man sich verkleiden?

Es gibt keine Kostümpflicht. Der Trend geht jedoch eindeutig zu phantasievoll gestalteten Verkleidungen.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass Kostümteile, die im Gedränge zu Verletzungen führen können, wie Schwert, Stachelhalsband, Messer, Pistole aus Sicherheitsgründen NICHT in den Burghof mitgenommen werden dürfen.

13. Findet Halloween auch bei Regen statt?

Ob es regnet, oder schneit, unsere Monster sind allzeit bereit! Die Getränke und Imbiss Bars sind wind- und wettergeschützt. Aus Sicherheitsgründen behält sich der Veranstalter vor, bei Unwetterwarnungen das Geisterfest abzusagen oder zu verlegen.
In diesem Fall von "höherer Gewalt" werden gekaufte Eintrittskarten nicht erstattet. Sollte aus diesem Grund jedoch ein Überschuss erzielt werden, wird dieser Anteilig an die Kartenbesitzer ausbezahlt.

14. Was ziehe ich an?

Netz-Nylons – High Heels – knappe Tops – sehen super aus, ziehen auch alle Kennerblicke an – aber bei 1000 Jahre altem Kopfsteinpflaster, steinigem Burggraben, morastigem Sumpf und rauem Ostwind raten wir zu fesselhohen Schnürstiefeln, alpintauglich, selbstgestrickte Leggins, Nierenwärmer, Angorawäsche und wasserdichte Oberkleidung.

15. Darf ich meinen Hund mitbringen?

Nein. Hunde und andere Tiere dürfen zum Geisterfest nicht in die Burg. Das kann man den Tieren nicht zumuten.

15.1 Ist fotogrfieren in der Burg erlaubt?

Ja, die Kamera darf mitgenommen werden.¶

16. Meeting point / Treffpunkt

Am Restaurant-Eingang bei der ASB-Station.

17. Kiosk / Halloween-Shop

Hier können Sie verloren gegangene und wieder gefundene Gegenstände abholen.
Und außerdem ein Souvenir erwerben.

Wir wünschen vor allem viel Spaß und gute Laune auf dem Geisterfest!
Unsere Monster werden – wie jedes Jahr – ihr Bestes geben.


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